Allgemeine Grundsätze

(1)           Ausschließlich die unter Ziffer 2 a.) aufgeführten Nutzungsberechtigten sind befugt, auf die Hard- und Software einschließlich des Internets der Schulen zuzugreifen.
(2)           Die Nutzung darf nur zu schulischen Zwecken erfolgen. Die private Nutzung ist nicht gestattet.
(3)           Der Nutzungsberechtigte ist zur Geheimhaltung seines eigenen Passworts verpflichtet. Er darf dieses keinem anderen Nutzungsberechtigten und auch keinem Dritten Preis geben. Jeder Nutzungsberechtigte ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter seiner Nutzungsberechtigung erfolgen. 
(4)           Verlässt der Nutzungsberechtigte seinen Arbeitsplatz, so muss sich der Nutzungsberechtigte von seinem Account abmelden.
(5)           Der Zugang zu den Computerräumen darf nur erfolgen, wenn ein aufsichtspflichtiger Lehrer anwesend ist. Dritten ist es untersagt, die Computerräume zu betreten und die Hard- und Software zu nutzen. Zudem ist es ausschließlich den Lehrern gestattet, die sogenannten Notebookwagen zu bedienen; die Schüler sollen auf diese keinen Zugriff haben.
(6)           Jede Auffälligkeit (z.B. Störungen des Programmes, Fehlermeldungen) ist dem aufsichtspflichtigen Lehrer und dem IT-Beauftragten bzw. der Schulleitung zu melden.
(7)           Bei der Nutzung von Intranet und Internet dürfen keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder kriminellen Inhalte hochgeladen werden. Näheres hierzu wird unter Ziffer 4 geregelt.