EDV - Nutzungsverordnung
 
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Begriffsbestimmungen

a.)           Nutzungsberechtigte
(1)           Nutzungsberechtigte im Sinne dieser Nutzungsordnung sind:
·      Schülerinnen und Schüler
·      Lehrerinnen und Lehrer
·      freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bedienstete des Schulträgers (ggfls. mit eingeschränktem Zugriff)
(2)           Der Administrator hat die ausschließliche Befugnis, nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung anderen Personen als den Vorstehenden eine Berechtigung zu erteilen.
(3)           Die Berechtigung zur Nutzung entfällt automatisch, wenn ein Nutzungsberechtigter im Sinne von §2 a (1) die Schule verlässt bzw. seinen Dienst beendet. Wird ein Verstoß gegen die Nutzungsordnung festgestellt, so kann die Nutzungsberechtigung eingeschränkt werden.
 
 
b.)           Dritter
Dritter ist derjenige, der kein Nutzungsberechtigter im Sinne von Ziffer 2 a.) ist.
 
c.)            Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Hierzu gehören unter anderem, aber nicht abschließend: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Noten, Benutzername und IP-Adresse.
 
d.)           Microsoft Office 365
             Bei Microsoft Office 365 handelt es sich um ein softwaregestütztes Lerntool für Schüler, das im Unterricht und außerhalb des Unterrichts für pädagogische Zwecke genutzt wird.
 
e.)           Intranet
Unter Intranet ist ein Rechnernetz zu verstehen, das Einrichtungen und Anwendungen zur Verfügung stellt, unter anderem: Netzlaufwerk, Lernplattformen und Microsoft Office 365 Teamwebsites.