EDV - Nutzungsverordnung
 
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FAQ

 
 
Die Dokumente sind für Sie da um in diesem Bereich Rechtssicherheit für alle Nutzer/innen zu schaffen. Von daher bitten wir Sie dies zu berücksichtigen und auch z. B. an Grundschüler auszuhändigen selbst wenn hier nur eine begrenzte Nutzung stattfindet.
 
In dem Dokument Dateninformationserklärung gemäß Art. 13 ff. DSGVO ist unter Punkt Eins die Schulleitung einzutragen, ergänzend hierzu noch die erforderlichen Infos zu einem evtl. ernannten Datenschutzbeauftragten.
 
Wir bitten Sie in den Dokumenten keine Veränderungen vorzunehmen und z. B. nicht zutreffende Punkte zu streichen. Hierdurch kann es unter Umständen zu rechtlichen Lücken kommen. Es handelt sich hierbei um allgemein gültige Ausarbeitungen und diese sind nicht auf den individuellen Einzelfall abgestimmt.
 
Die Aushändigung der Dokumente ist für alle Nutzungsberechtige vorgesehen. Diese sind im Sinne Nutzungsordnung:           
 
 
Für den Fall das bereits entsprechende Dokumente in der Vergangenheit in Umlauf gebracht wurden,
empfehlen wir diese durch die neue Ausarbeitung zu ersetzen.