FAQ

 
 
  • Für wenn gelten die Dokumente?
Die Dokumente sind für Sie da um in diesem Bereich Rechtssicherheit für alle Nutzer/innen zu schaffen. Von daher bitten wir Sie dies zu berücksichtigen und auch z. B. an Grundschüler auszuhändigen selbst wenn hier nur eine begrenzte Nutzung stattfindet.
 
  • Wer ist in den Formularen aus Sicht der Schule einzutragen?
In dem Dokument Dateninformationserklärung gemäß Art. 13 ff. DSGVO ist unter Punkt Eins die Schulleitung einzutragen, ergänzend hierzu noch die erforderlichen Infos zu einem evtl. ernannten Datenschutzbeauftragten.
 
  • Können wir selbst Änderung in den Formularen vornehemen?
Wir bitten Sie in den Dokumenten keine Veränderungen vorzunehmen und z. B. nicht zutreffende Punkte zu streichen. Hierdurch kann es unter Umständen zu rechtlichen Lücken kommen. Es handelt sich hierbei um allgemein gültige Ausarbeitungen und diese sind nicht auf den individuellen Einzelfall abgestimmt.
 
  • Wer sollte diese Dokumente erhalten?
Die Aushändigung der Dokumente ist für alle Nutzungsberechtige vorgesehen. Diese sind im Sinne Nutzungsordnung:           
  • Schülerinnen und Schüler
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bedienstete des Schulträgers (ggfls. mit eingeschränktem Zugriff)
 
 
Für den Fall das bereits entsprechende Dokumente in der Vergangenheit in Umlauf gebracht wurden,
empfehlen wir diese durch die neue Ausarbeitung zu ersetzen.