EDV - Nutzungsverordnung
 
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Geltungsbereich

(1)           Die Nutzungsordnung gilt:
·      räumlich für sämtliche Schulen des Kreises Bergstraße,
·      persönlich für sämtliche unter Ziffer 2 a.) aufgezeigten Nutzungsberechtigten,
·      sachlich für die vom Schulträger zur Verfügung gestellten EDV-Einrichtungen (Hard- und Software einschließlich Microsoft Office 365) und Internet, soweit zugänglich.
(2)           Sie ist für die Nutzungsberechtigten mit dem Tag ihres Inkrafttretens verbindlich.