EDV - Nutzungsverordnung
 
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Löschung und Speicherung der Daten

(1)           Die Zugriffe auf Websites werden für einen Zeitraum von 60 Tagen gespeichert und nach Ablauf dieser Frist gelöscht. Die mit der Anmeldung verbundenen Daten werden nach Ablauf von 90 Tagen gelöscht.
(2)           Die von den Nutzungsberechtigten in der Cloud (Microsoft Office 365) gespeicherten Daten werden 30 Tage nach dem Ausscheiden des Nutzungsberechtigten aus dem Schuldienst der Kreis Bergstraße bzw. nach endgültigem Verlassen einer der dem Kreis Bergstraße angehörigen Schulen automatisch gelöscht. In Einzelfällen ist eine längere Speicherdauer möglich.
(3)           Etwaige während der Schulzeit / Dienstzeit entstandene Dokumente und Dateien von Nutzungsberechtigten werden nach den vorstehenden Löschfristen vernichtet. Insoweit trägt jeder Nutzungsberechtigter für die Erhaltung seiner Werke selbst die Verantwortung. Wird dieses Werk nach Ablauf der Frist gelöscht, haftet der Schulträger hierfür nicht.