EDV - Nutzungsverordnung
 
×
Menü

Nutzung der Hardware

(1)           Ein Eingriff in die Hardware oder die schuleigene bzw. vom Schulträger zur Verfügung gestellte Netzwerkinfrastruktur ist untersagt.
(2)           Es dürfen lediglich die von der Schule herausgegebene Speicherelemente verwendet werden (USB- Stick, CD-Rom).
(3)           Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Nutzung der schuleigenen Hardware ist nicht erlaubt.