(1) Ein Eingriff in die Hardware oder die schuleigene bzw. vom Schulträger zur Verfügung gestellte Netzwerkinfrastruktur ist untersagt.
(2) Es dürfen lediglich die von der Schule herausgegebene Speicherelemente verwendet werden (USB- Stick, CD-Rom).
(3) Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Nutzung der schuleigenen Hardware ist nicht erlaubt.