Nutzung von Internet

(1)           Es ist möglich, dass die Nutzungsberechtigten für schulische Zwecke den Zugriff auf das Internet benötigen. Die Verbindung wird ggfls. über eine W-Lan Verbindung hergestellt. Unter „schulischem Zweck“ ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts- und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit in unmittelbarer und nicht trennbarer Verbindung steht.
(2)           Die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken ist untersagt.
(3)           Das Internet steht den Nutzungsberechtigten in eingeschränktem Umfang zur Verfügung. Näheres hierzu regelt Ziffer 8.
(4)           Der Schulträger ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
(5)           Den Nutzungsberechtigten ist es grundsätzlich verboten, Webseiten mit gewaltverherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder kriminellen Inhalte aufzurufen oder zu besuchen.