EDV - Nutzungsverordnung
 
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Nutzung von privaten Geräten

(1)           Dem Nutzungsberechtigte steht es zu, die Software, insbesondere Microsoft Office 365, auch auf privaten Endgeräten zu nutzen. Damit hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, auch außerhalb des Schulgeländes mit der Software, insbesondere Microsoft Office 365 schulisch zu arbeiten.
(2)           Hinsichtlich des Umgangs mit der Software auf privaten Geräten gelten Ziffer 6 Abs. 1 und 2 und Ziffer 8 entsprechend.