EDV - Nutzungsverordnung
 
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Schlussbestimmungen

(1)           Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung der jeweiligen Schule und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in der Schule in Kraft.
(2)           Der Schulträger behält sich vor, einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die einzelnen Schulen informiert, die dafür Sorge zu tragen haben, die Nutzungsberechtigten über die Änderungen in Kenntnis zu setzen.