Sicherheit und Jugendschutz

(1)           Jeder Nutzungsberechtigte erhält vor erstmaliger Nutzung einen eigenen Zugang bestehend aus Benutzerkonto und Passwort, welches bei der ersten Anmeldung erneuert werden muss. Es wird empfohlen, die Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern.
(2)           Um Zugriffe auf unerwünschte Internetseiten möglichst auszuschließen, stehen Webfilter zur Verfügung. In Filterlisten werden Websites gesammelt, auf die die Nutzungsberechtigten keinen Zugriff haben sollen. Hierbei hat jede Schule individuell die Möglichkeit sogenannte white lists (Positivlisten) und black lists (Negativlisten) zu definieren. Jede Schule ist in der Abänderung der vom Schulträger standartmäßig zur Verfügung gestellten Listen eigenverantwortlich tätig.
(3)           Des Weiteren soll eine entsprechend eingerichtete Firewall den unerlaubten Zugriff Dritter auf das Netzwerk verhindern.
(4)           Der aufsichtspflichtige oder zuständige Lehrer hat die Möglichkeit, auf die Nutzerkonten des Schülers zuzugreifen, um das Arbeits- und Lernverhalten des Schülers zu kontrollieren. Dabei hat der Lehrer Zugriff auf die vollständige Oberfläche einschließlich die von den Nuztungsberechtigten besuchten Internetseiten und Microsoft Office 365 mit Ausnahme des Bereichs „One Drive My Space“. Der Bereich „One Drive My Space“ ist jedoch dann nicht vom Zugriff ausgeschlossen, wenn dem Schulträger / der Schule der begründete Verdacht des Verstoßes eines Nutzungsberechtigten gegen diese Nutzungsordnung vorliegt.
(5)           Die Computerräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden und sind grundsätzlich nach dem Verlassen vom aufsichtspflichtigem Lehrer abzuschließen.